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Steuer-Ticker 10.12Die Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen: Fahrtstrecke bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle +++ Doppelte Haushaltsführung bei Wohngemeinschaften ebenfalls anerkannt +++ Berichtigungszeitraum der Vorsteuer bei Photovoltaikanlagen

Fahrtstrecke bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sind als Werbungskosten abzugsfähig. Das Finanzamt pocht dabei auf die kürzeste Wegstrecke oder die verkehrsgünstigste Wegstrecke, wenn diese eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten bringt. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof nun aber entschieden, dass es nicht nur auf die Zeitersparnis ankommt.

Es ging im Urteilsfall um einen Arbeitnehmer, der die Wahl zwischen zwei Wegstrecken hatte. Bei Nutzung der kürzeren Wegstrecke von ca. 25 Kilometern kam es durch Einschaltung eines Fährdienstes zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen. Deshalb entschied sich der Steuerpflichtige für die um 20 Kilometer längere Wegstrecke, da diese für ihn kalkulierbarer war.

Das Finanzamt wollte die längere Strecke allerdings nicht anerkennen, was der Bundesfinanzhof nicht so sah. Es sind auch andere Gründe, außer der Zeitersparnis, für die Inanspruchnahme der offensichtlich verkehrsgünstigsten Wegstrecke anzuerkennen. Besonderheiten durch Unzuverlässigkeiten einer Fährverbindung sind solche Gesichtspunkte, die im Rahmen der Planung von Arbeitszeiten und Terminen zur Anerkennung einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Wegstrecke führen können.

Doppelte Haushaltsführung bei Wohngemeinschaften

Eine doppelte Haushaltsführung wird vom Finanzamt anerkannt, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Die Lebensführung des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort ist grundsätzlich steuerlich unerheblich. Deshalb ist es für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung unschädlich, wenn der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Wohngemeinschaft errichtet. Es gibt auch dann kein Anerkennungsproblem, wenn der Arbeitnehmer seine Mitbewohnerin und Kollegin finanziell unterstützt, indem er teilweise die auf sie entfallenden Anteile an den Kosten der Wohnung trägt.

Tipp: Das Ende der doppelten Haushaltsführung ergibt sich erst dann, wenn sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird.

Berichtigungszeitraum der Vorsteuer bei Photovoltaikanlagen

Ergibt sich bei einer Photovoltaikanlage eine Änderung der für die umsatzsteuerliche Bewertung maßgebenden Verhältnisse (z. B. durch einen Wechsel von der Regelbesteuerung zur sog. Kleinunternehmerregelung), wird der Berichtigungszeitraum der Vorsteuer laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt wie folgt: Auf-Dach-Photovoltaikanlagen, diese Anlagen gehören nicht zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes. Deshalb unterliegen sie einem fünfjährigen Berichtigungszeitraum. Dachintegrierte Photovoltaikanlagen, diese Anlagen dienen gleichzeitig dem Dachersatz und sind somit wesentlicher Gebäudebestandteil. In diesem Fall gilt ein zehnjähriger Berichtigungszeitraum.

 

Haftungsausschluss:
Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © Falko Matte – fotolia.com)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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