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Urteile aus dem SteuerrechtDie Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen: Reisekosten bei Lkw-Fahrern +++ Neue Belegnachweisepflichten vorerst verschoben +++ Gewerbesteuer doch Betriebsausgabe? +++ Kein Anspruch auf Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung

Reisekosten bei Lkw-Fahrern

Der Bundesfinanzhof hat neulich entschieden, dass ein Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine eines Lkw übernachtet, zwar keine Pauschalen für Übernachtungen gelten machen kann, allerdings die Kosten für die Benutzung der Duschen, Toiletten, usw. steuerlich als Werbungskosten abziehen kann. Dazu gewährte das Gericht dem Steuerpflichtigen einen pauschalen Abzug von 5,00 EUR. Weiterhin wurde klargestellt, dass ein Lkw oder ein Lkw-Wechselplatz nie eine ortsfeste Einrichtung darstellen, und es sich damit nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte handeln kann. Damit können auch die Fahrten zwischen Wohnung und Lkw-Wechselparkplatz in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden.

Neue Belegnachweisepflichten vorerst verschoben

Unter bestimmten Voraussetzungen sind innergemeinschaftliche Warenlieferungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu muss der Unternehmer den sog. Buch- und Belegnachweis erbringen. Zum 01. Januar 2012 hatte die Bundesregierung in diesem Bereich umfassende Änderungen beschlossen, die die sog. Gelangensbestätigung als einzigen Belegnachweis vorsahen. Nach heftiger Kritik von Verbänden etc. hat das Bundesministerium für Finanzen eingelenkt und die Neuerungen vorerst verschoben bzw. ausgesetzt. Damit gilt zumindest bis Anfang des Jahres 2013 die bisherige Regelung.

Gewerbesteuer doch Betriebsausgabe?

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben gestrichen. Nun stellt sich vermehrt die Frage, ob die Streichung verfassungskonform ist, da die Gewerbesteuer zweifellos eine Betriebsausgabe darstellt. Das Finanzgericht Hamburg hat nun ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und legt diese in seinem Urteil vom 29. Februar 2012 mit dem Aktenzeichen 1 K 48/12 dar. Inzwischen ist auch beim Bundesfinanzhof ein Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 R 21/12 zu diesem Thema anhängig.

Kein Anspruch auf Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung

Grundsätzlich muss die Steuererklärung 2011 erst am 31. Dezember 2012 abgegeben werden, wenn man steuerlich beraten ist. Das Finanzgericht Niedersachsen stellte nun jedoch klar, dass man mit dieser automatischen Fristverlängerung nicht rechnen kann, wenn für das Jahr 2010 hohe Steuernachzahlungen geleistet werden mussten. In dem Urteil vom 24. April 2012 mit dem Aktenzeichen 15 K 365/11 hat das Gericht die vorzeitige Anforderung der Steuererklärung für Rechtens befunden.

Tipp: Fordert das Finanzamt die Steuererklärung vorzeitig an, sollte man dem Finanzamt eine grobe Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zukommen lassen. Ist daraus ersichtlich, dass im Jahr 2011 keine nennenswerten Nachzahlungen zu erwarten sind, dürfte das Finanzamt seine Aufforderung zurück ziehen.

Haftungsausschluss:
Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © arahan – Fotolia.de)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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