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Die Steuerkanzlei REICHARDT Steuerberatung – Wirtschaftsmediation aus München veröffentlicht in jeder Ausgabe des Fachmagazins “Mittelstand Wissen” Steuernews für den Mittelstand. Die Themen im Einzelnen: Umsatzgrenze bei Ist-Versteuerung bleibt angehoben +++ Anlage EÜR zwingend abzugeben +++ Gartenarbeit steuerlich absetzbar +++ Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses +++ Weiterer Etappensieg für Lebenspartnerschaften

Umsatzgrenze bei Ist-Versteuerung bleibt angehoben

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer wird zwischen der sog. Ist-Versteuerung und der sog. Soll-Versteuerung unterschieden. Bei Unternehmern, die einen Gesamtumsatz pro Kalenderjahr von 500.000 EUR nicht übersteigen, wird die Umsatzsteuer erst bei Eingang des Rechnungsbetrags fällig und nicht schon bei Ausstellung der Rechnung. Die Umsatzgrenze war 2009 bisher befristet bis 31. Dezember 2011 auf 500.000 EUR angehoben worden. Jetzt gilt diese Grenze dauerhaft.

Anlage EÜR zwingend abzugeben

Unternehmer, die ihren Gewinn mittels der sog. Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, sind verpflichtet, die Anlage EÜR mit abzugeben. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem aktuellen Urteil festgestellt. Ein Steuerbürger hatte geklagt, weil die Vorschrift der Anlage EÜR nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung steht. Das Gericht stellt klar, dass die Pflicht zur Abgabe der EÜR verhältnismäßig und für die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geeignet ist.

Gartenarbeit steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für Erd- und Pflanzenarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses in Anspruch genommen werden können. Dabei ist es unerheblich, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Abzugsfähig sind 20 Prozent der angefallenen Arbeitslöhne, maximal 1.200 EUR pro Jahr.

Tipp: Betroffene sollten unbedingt auf eine korrekte Rechnungsstellung des Handwerkers achten, damit der volle Steuerabzug gewährleistet ist.

Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Formulierungen eines vom Arbeitnehmer gefertigten Entwurfs zu übernehmen. Vielmehr darf der Arbeitgeber prüfen, ob die vorgeschlagenen Formulierungen den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit entsprechen. Soweit dies nicht der Fall ist, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, Änderungen vorzunehmen.

Weiterer Etappensieg für Lebenspartnerschaften

Das Finanzgericht Köln gibt eingetragenen Lebenspartnerschaften neue Hoffnung auf Gleichstellung. Im entschiedenen Fall klagten die gleichgeschlechtlichen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Eintragung der Steuerklassenkombination IV/IV auf ihrer Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt lehnte die Eintragung ab, das Kölner Gericht allerdings stimmte zu.

Tipp: Betroffene Lebenspartner sollten mit einem Steuerberater klären, auf welche Art und Weise am besten profitiert werden kann. Wichtig ist dabei, dass von den Lebenspartnern eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird. Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt kann mittels der Aktenzeichen 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 ein Ruhen des Verfahrens erreicht werden.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Beitrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Beitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

(Bild: © Marco2811 – Fotolia.de)

Florian Reichardt

Diplom Betriebswirt Florian Reichardt ist Mitarbeiter der Firma REICHARDT - Steuerberatung - Wirtschaftsmediation. Die Steuerkanzlei berät seit mehr als 30 Jahren klein- und mittelständische Unternehmen aus zahlreichen Branchen. Daneben betreut die Kanzlei auch Privatpersonen im Zuge der privaten Steuern, sowie der privaten Finanz- und Vermögensplanung. Im Vordergrund steht vor allem der persönliche Kontakt zu den Mandanten. Der ausgebildete Wirtschaftsmediator ist außerdem freiberuflicher Autor diverser Publikationen.

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