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Plötzlich stehen sie vor der Tür, verlangen Akteneinsicht und Bargeld: Immer wieder fallen Unternehmer auf falsche Steuerfahnder herein. Hier erfahren Sie, wie Sie in so einer Situation auf Nummer sicher gehen.

Dem Unternehmer-Portal Profirma.de zufolge ist es bereits häufiger zu Betrugsfällen mit falschen Steuerfahndern gekommen. Diese hätten Betriebsinhabern mit der sofortigen Schließung ihres Betriebs gedroht, wenn sie kein Bargeld auszahlen wollten. Profirma.de erläutert, wie Sie in so einem Fall vorgehen sollten:

  1. Lassen Sie sich die Ausweise der Steuerfahnder zeigen. Notieren Sie die Namen der Fahnder und das zuständige Finanzamt.
  2. Kontaktieren Sie die Vorgesetzten der Fahnder im Finanzamt, wenn Sie Zweifel an ihrer Echtheit haben. Lassen Sie sich am Telefon die Gründe für die Fahndungsprüfung erklären.
  3. Informieren Sie umgehend Ihren Steuerberater.
  4. Erstellen Sie eine Liste der Unterlagen, die die Fahnder mitnehmen wollen. Wenn möglich, kopieren Sie die Unterlagen.

Um welches steuerlichen Vergehen es auch gehen mag: Fahnder dürfen laut Profirma.de kein Bargeld verlangen. Informieren Sie in diesem Fall umgehend die Polizei. (uqrl)

www.haufe.de/profirma

(Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com)

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