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Anlageberater müssen seit einiger Zeit bei Beratungsgesprächen Protokoll führen. Hier erfahren Sie, worauf Sie als Anleger beim Protokoll Ihres Beraters achten sollten.

Das Beratungsprotokoll könne für Kunden auch zum Nachteil werden, schreibt das Business-Portal ftd.de. Statt die Anlageberatung zu dokumentieren, wollten einige Banken ihre Berater so rechtlich absichern.

Die Finanzexpertin Annabel Oelman erklärt auf ftd.de, worauf Sie bei Beratungsgesprächen achten sollten:

1. Achten Sie auf Vollständigkeit

Ein vollständiges Protokoll beinhaltet den Anlass des Gesprächs, die Gesprächsdauer, Angaben zu Ihrer persönlichen Situation sowie zu Ihren Wünschen und Anlagezielen. Außerdem sollte aus dem Protokoll hervorgehen, welche Produkte Ihnen als Kunde empfohlen wurden und warum.

2. Prüfen Sie das Protokoll

Überprüfen Sie gründlich, ob die Anlageziele richtig protokolliert wurden und die Gründe für die Empfehlung nachvollziehbar sind. Bestehen Sie bei Fehlern auf eine Änderung des Protokolls.

3. Unterschreiben Sie kein Protokoll

Sie sind nicht verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben – das muss nur der Bankberater tun. Viele Banken drängen ihre Kunden aber dazu, um das Protokoll im Streitfall gegen den Kunden verwenden. Unterschreiben Sie deswegen grundsätzlich kein Protokoll.

4. Holen Sie sich Unterstützung

Verlassen Sie sich nicht allein auf die Beweiskraft des Protokolls. Nehmen Sie einen Bekannten mit, um sich besser zu schützen. Der kann im Zweifelsfall bezeugen, wie das Gespräch verlaufen ist und ob es zu Auseinandersetzungen kam.

5. Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht

Bei einer Telefonberatung haben Sie als Anleger ein einwöchiges Rücktrittsrecht. Das gilt dann, wenn Sie ein Geschäft abschließen, bevor Sie das Protokoll erhalten haben. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, wenn das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist. (uqrl)

www.ftd.de

(Bild: © iStockphoto.com)

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