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Du möchtest einen ungefähren Überblick über anfallende Kosten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter bekommen. Wir stellen dir die wichtigsten Posten bei den Personalkosten vor.

1. Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen

Kalkuliere circa 21 Prozent vom Bruttolohn. Kostet dein Mitarbeiter dir ein Gehalt von 1.500 Euro im Monat, musst du also noch einmal 315 Euro hinzurechnen.

2. Gesetzliche Unfallversicherung

Die Höhe hängt von der Berufsgenossenschaft und der Gefahrenklasse ab, in die dein Unternehmen eingeordnet ist. Als Richtwert dient ein Betrag von 2,50 Euro je 1.000 Euro Verdienst pro Jahr.

3. Insolvenzgeld

Kalkuliere 0,08 Euro je 100 Euro Bruttolohn, bei einem Gehalt von 1.500 Euro im Monat also noch einmal 1,20 Euro.

4. Umlagen für die Entgeltfortzahlung

In Ihrer Kalkulation werden diese Beträge auch Umlage U 1 und U 2 genannt. Diese Umlagen gelten für Arbeitgeber mit maximal 30 Arbeitnehmern und dienen als Zuschüsse für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall– beziehungsweise für die Aufwendungen beim Mutterschutz. Die Umlage beträgt zwei  Prozent des Bruttolohns.

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5. Lohnfortzahlung bei Krankheit

Rechnen Sie realistisch mit zehn Tagen Krankheit pro Jahr. Das kostet dein Unternehmen ein halbes Bruttogehalt zuzüglich Arbeitgeberanteil pro Jahr. Für einen Verdienst von 1.500 Euro wären dies also 750 Euro plus 21 Prozent davon, also noch einmal 157,50 Euro.

6. Bezahlter Erholungsurlaub

Jedem Arbeitnehmer steht Urlaub zu.

Zur Kalkulation der Personalkosten berechnest du den bezahlten Urlaub mit circa einem Bruttogehalt zuzüglich Arbeitgeberanteil pro Jahr und – möglicherweise – zuzüglich Urlaubsgeld. Berechne das Urlaubsgeld beispielsweise mit 30 Prozent vom Bruttolohn. Für die 1.500-Euro-Kraft gelten also 1.500 Euro, die aber mit dem laufenden Lohn abgegolten sind. Es ist die Zeit, in der nichts geleistet wird, die dich aber etwas kostet. Zuzüglich fallen beispielsweise 450 Euro Urlaubsgeld an.

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7. Weihnachtsgeld

Die Höhe des Weihnachtsgelds liegt in deinem Ermessen, zum Beispiel 70 Prozent des Bruttomonatsgehalts.

8. Fahrtkostenzuschuss, Essensgeld, Überstundenzuschläge

Bevor du einen Mitarbeiter einstellst, musst du eine einheitliche Linie festlegen: Das Unternehmen kann beispielsweise für den Arbeitnehmer steuerfrei ein Job-Ticket bis zu einer Höhe von 44 Euro im Monat übernehmen. Der Arbeitnehmer muss das Ticket mit 15 Prozent pauschal versteuern.

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9. Investitionen in den Arbeitsplatz

Mache dir außerdem bewusst, dass für einen neuen Mitarbeiter zusätzliche Investitionen anstehen, zum Beispiel:

  • PC-Arbeitsplatz
  • Schreibtisch
  • Telefongebühren
  • anteilige Büromiete/Putzfrau/Hausmeister/Nebenkosten

Denke auch daran, dass die Einarbeitung neuer Mitarbeiter Zeit und Geld kostet, denn: In den ersten drei Monaten wird der Mitarbeiter wahrscheinlich noch nicht die volle Leistung bringen.

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2 Comments

  • Olaf Barheine sagt:

    Das sollten sich auch Einkäufer anschauen, bevor sie wieder über die Preise von Freiberuflern jammern.

  • Auf jedenfall sollte bei einer solchen Planung immer der Steuerberater mit einbezogen werden. Der kennt normalerweise alle Kniffe und vor allem auch Formulare die ausgefüllt werden müssen. Für die Sozialbeiträge empfiehlt sich in BEZ. Ein Tag in Verzug und es sind Zinsen fällig.

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