Herr RA Reichow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Von seiner Hamburger Kanzlei aus ist er in den Bereichen Bankrecht, Erbrecht, Kapitalanlagerecht und in der Nachlassplanung tätig. Er verfügt in diesen Bereichen über eine langjährige Praxiserfahrung. Daneben erfolgt eine ständige Fortbildung und Engagement in verschiedenen anwaltlichen Interessensverbänden. Ferner ist er als Referent tätig und ist Autor mehrerer Fachpublikationen. www.joehnke-reichow.de
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