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 Weshalb braucht man eine Haftpflicht-Versicherung?

Artikel 823 Absatz 1 des BGB besagt folgendes:

“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.”

Jeder Haushalt sollte daher eine Haftpflichtversicherung abschließen. Schädigt man einen Anderen, haftet man grundsätzlich mit seinem gesamten privaten Vermögen und dies kann, je nach Schwere des Schadens, den finanziellen Ruin bedeuten. Eine private Haftpflichtversicherung dient vor allem dazu, den Verursacher eines Schadens vor existenzbedrohenden Forderungen zu schützen, beispielsweise wenn man einen Menschen verletzt oder bei Wasser- oder Feuerschäden. Verursacht man einen Schaden grob fahrlässig, zahlt die Versicherung.

Vorsätzliche Beschädigungen werden jedoch nicht gedeckt. Des Weiteren prüft die Versicherung ob und in welcher Höhe man zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet ist. Hierbei schützt sie auch vor unberechtigten Ansprüchen, führt einen möglichen Prozess und übernimmt dessen Kosten.

Private Haftpflicht: Wer ist versichert?

Normalerweise reicht eine Haftpflichtversicherung pro Haushalt. Eine Familienversicherung schließt den Ehe- oder Lebenspartner und unverheiratete Kinder, die noch nicht volljährig sind oder sich in einer Ausbildung, einem Studium oder im Zivil- oder Wehrdienst befinden, mit ein. Entscheidet man sich als Paar in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, ist es möglich, sich über einen Vertrag zu versichern.

Was, wenn beide Parteien eines Haushalts eine Haftpflicht haben?

Sinnvoll ist es, wenn beide schon eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die jüngere zu kündigen. Versichert man sich über einen gemeinsamen Vertrag, erlischt jedoch die Haftung für Schäden, die man sich gegenseitig zugefügt hat. Zu bedenken ist bei Versicherungen, die mehrere Personen einschließen, dass man eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. In der Regel rechnet man pro Person mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro. Versichert man sich als Familie, sollte man eine Summe von mindestens 10 Millionen Euro wählen.

Sondertarife bei der Haftpflicht?

Sondertarife gibt es für

  • Singles,
  • junge Menschen bis 25 und
  • Senioren über 60 Jahren.

Achtung: Hier ist es allerdings nicht möglich, zusätzliche Personen mitzuversichern.

Haftpflicht-Sonderfall Kinder

Einen Sonderfall stellen Kinder unter sieben Jahren dar. Diese sind grundsätzlich schuldunfähig und haften somit nicht für ihr Tun. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar noch höher. Bei Schadensfällen haften Eltern für ihre schuldunfähigen Kinder. Dies gilt allerdings nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Beaufsichtigen Eltern ihre Kinder ordnungsgemäß, sind sie nicht schadenersatzpflichtig. Viele Eltern kommen dennoch für den Schaden auf, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Für diesen Fall ist es möglich, gegen zusätzliche Zahlungen diese Schäden von der Haftpflichtversicherung mit abdecken zu lassen.

Was ist in einer Haftpflichtversicherung grundsätzlich versichert?

  • Der Grundschutz schließt Schäden ein, die durch den Versicherten und durch mitversicherte Personen im Privatbereich fahrlässig entstanden sind.
  • Die Versicherung haftet auch für Schäden, die man als Aufsichtspflichtiger, als Bauherr kleinerer Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro, als Wohnungsmieter oder Wohnungseigentümer und als Dienstherr von Haushaltsangestellten verursacht.
  • Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, die durch die Versicherten als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr entstehen. (Sobald man ein Fahrzeug fährt, benötigt man jedoch eine Kfz-Versicherung.)
  • Darüber hinaus sind die meisten Sportarten und auch der erlaubte private Gebrauch von Schusswaffen, ausgenommen von der Jagd, mitversichert.
  • Zahme Haustiere oder Kleintiere sind jedoch in einer Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. (Besitzer großer oder gefährlicher Tiere, z.B. Hunde oder Pferde, brauchen eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung.)

Was ist in einer Haftpflichtversicherung nicht versichert?

  • Grundsätzlich deckt die Versicherung die Kosten für Schäden, die die versicherten Personen vorsätzlich verursacht oder sich gegenseitig zugefügt haben, nicht.
  • Auch Schäden, die im Zuge eines Berufes, eines Amtes, eines Betriebes, eines Dienstes oder einer ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigung entstanden sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht.
  • Bauherren größerer Bauvorhaben, Grundstücks- oder Hausbesitzer benötigen ebenfalls eine weitere Versicherung hierfür.
  • Schäden, die durch gefährliche Sportarten, wie Rad- oder Pferderennen, Box- oder Ringkämpfe, entstanden sind, deckt die Versicherung nicht.
  • Auch Geldstrafen, Bußgelder, Glasschäden, Jagdunfälle, sowie Schäden an geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen Gegenständen sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
  • Des Weiteren werden auch keine Gefälligkeitsschäden übernommen. Ein Gefälligkeitsschaden entsteht beispielsweise, wenn man bei einem Umzug behilflich ist und dabei etwas zerbricht.

Welche Extras kann man in einer Haftpflichtversicherung versichern?

Durch einen Aufpreis ist es möglich, bestimmte Risiken mitzuversichern. Diesen zusätzlichen Schutz nennt man Deckungserweiterung. Zu diesen Risiken zählen unter anderem

  • der Verlust fremder Schlüssel,
  • das Hüten eines fremden Hundes,
  • die Betreuung fremder Kinder, z.B. als Tagesmutter,
  • Mietsachschäden oder
  • Allmählichkeitsschäden, z.B. durch Feuchtigkeit.

Achtung: Einige dieser Extras sind bei einigen Versicherungen bereits eingeschlossen.

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