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Die Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Formen von Lebensversicherungen an. Die kapitalbildende Lebensversicherung ist die konservativste und am meisten verbreitete Form Geld langfristig anzulegen. Mit dem Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Versicherungsnehmer doppelte Sicherheit geboten.

Diese besteht zum einen in der Vorsorge für den Todesfall und/oder zum anderen in der Ansammlung von Versorgungskapital für den Erlebensfall. Die wichtigsten Formen der kapitalbildenden Lebensversicherung werden im Folgenden näher skizziert.

1. Risikolebensversicherung oder „abgekürzte Todesfallversicherung“

Eine Risikolebensversicherung ist eine reine Versicherung für den Todesfall. Sofern der Versicherungsfall während der Vertragsdauer nicht eintritt, wird die Versicherungssumme seitens des Versicherers nicht fällig. Die Beiträge werden nur für das Versprechen des Versicherten gezahlt, im Versicherungsfall eine Leistung zu erbringen. Aus diesem Grund sind die zu zahlenden Beiträge wesentlich niedriger als die zu erwartende Leistung. Tritt der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit ein, so zahlt das Versicherungsunternehmen an die Berechtigten die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.

2. Lebenslängliche Todesfallversicherung

Eine lebenslängliche Todesfallversicherung liegt vor, wenn die Versicherungsleistung, unabhängig vom Zeitpunkt des Todes der versicherten Person eintritt, fällig wird. Aus diesem Grund ist die Versicherungsprämie auch höher als die bei der regulären Risikolebensversicherung. Diese Form der Lebensversicherung tritt häufig in Form einer Sterbegeldversicherung auf. Häufigster Verwendungszweck dieser Versicherung ist die Bezahlung der Beerdigungskosten oder die Finanzierung der Erbschaftssteuer.

3. Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder „gemischte Lebensversicherung“

Die gemischte Lebensversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene Lebensversicherung. Der Versicherungsnehmer kombiniert hierbei den Todes- und den Erlebensfall. Im Todesfall des Versicherten zahlt die Versicherungsgesellschaft die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen. Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Summe und – sofern vertraglich vereinbart – zuzüglich einen erwirtschafteten Überschussanteil.

Diese Art der Lebensversicherung ist in der heutigen Zeit eines der wichtigsten Bausteine der privaten Altersvorsorge und eignet sich zudem für fast alle Personengruppen. Häufig wird diese Versicherung auch in Verbindung mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung angeboten. Diese Variante eignet sich vor allem für Alleinstehende.

4.Versicherung mit festem Auszahlungstermin, sog. Terminfixversicherung

Die Terminfixversicherung ist eine Sonderform der gemischten Lebensversicherung. Bei dieser Art von Lebensversicherung wird der Fälligkeitszeitpunkt der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme mit Vertragsschluss festgelegt. Dies bedeutet, dass die Auszahlung der Versicherungssumme nicht an den Eintritt eines Ereignisses gebunden ist, sondern sich nur nach dem vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunkt richtet.

Dennoch handelt es sich auch bei der Terminfixversicherung um eine „echte“ Versicherung, da die Zahlungspflicht der Beiträge an das Leben der versicherten Person gekoppelt ist und erst mit deren Tod endet. Häufig sind die Versicherungsunternehmen bereit, im Todesfall das diskontierte Kapital an die Hinterbliebenen auszubezahlen. Eine Lebensversicherung mit einen festem Auszahlungstermin bietet sich vor allem dann an, wenn ein in der Zukunft eintretender Geldbedarf im Voraus terminlich vorhersehbar ist.

5. Erlebensfallversicherung

Auch dieser Versicherungstypus ist eine Form der Lebensversicherung. Die Versicherungsleistung wird bei dieser Art nur im Erlebensfalle eines bestimmten Zeitpunkts, häufig das Endalter, fällig. Wird der Zeitpunkt nicht erreicht, so verfallen die bis dato eingezahlten Versicherungsprämien. Dieses erhöhte Risiko für den Versicherungsnehmer wird mit einer höheren Ablaufleistung honoriert. Die Versicherungsleistung kann in Form einer einmaligen Kapitalleistung oder in Form einer Leibrente mit aufgeschobenem Rentenbeginn sein. Wird die Erlebensfallversicherung in Form einer Rentenversicherung abgeschlossen, so wird meistens eine Mindestrentendauer vereinbart. Die Erlebensfallversicherung hatte in den früheren Jahren eine gewisse Bedeutung erlangt. Durch die Einführung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung hat sie jedoch an Bedeutung verloren.

Sonderformen der Lebensversicherungen

1. Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung, auch als „Fondspolice“ bezeichnet, ist in ihrer Grundausprägung mit der kapitalbildenen Lebensversicherung vergleichbar. Einziger Unterschied ist, dass das Geld des Versicherungsnehmers nicht in den Deckungsstock fließt, sondern in Investmentfonds investiert wird. Die Versicherungsleistung richtet sich daher nach der Wertentwicklung der Aktienanteile eines Anlagestocks (Fonds). Die Rendite, die sich aus dem Fonds ergeben kann, ist relativ unsicher. Daher ist es auch nicht möglich, die Rendite einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorherzusagen. Die fondsgebundene Lebensversicherung besteht in zwei Ausprägungen:

a) Modell A

Bei diesem Versicherungsmodell verändern sich die auf den Euro lautenden Versicherungsprämien während der gesamten Versicherungslaufzeit nicht. Die in der Versicherungsprämie enthaltenen Sparanteile werden in einen zuvor bestimmten Fonds oder auch Fonds-Mix angelegt. Die Versicherungsleistung im Erlebensfall richtet sich nach der Anzahl der angesammelten Anteile sowie dem Aktienkurs. Im Todesfall richtet sich die Auszahlungssumme nach einer vertraglich vereinbarten Mindestversicherungssumme.

b) Modell B

Diese Ausprägung der fondsgebundenen Lebensversicherung ist in Deutschland weniger stark verbreitet. Die Versicherungssumme sowie die Versicherungsprämien lauten auf Investmentanteile eines bestimmten Aktienfonds. Die Versicherungsleistung – unabhängig davon ob sie im Todes- oder Erlebensfall ausbezahlt wird – richtet sich nach dem Wert der Anteile zum Fälligkeitszeitpunkt.

Festzuhalten ist, dass sich diese Versicherungsform nur für Besserverdiener oder für Personen eignet, die bereits eine andere sichere Altersvorsorge abgeschlossen haben. Auch sollten vor Abschluss einer solchen Lebensversicherung verschiedene Vergleichsangebote eingeholt werden, da die Gebühren, wie Ausgabeaufschlag, Kontoführungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren, nicht unterschätzt werden dürfen und in den Preis der Versicherung mit einkalkuliert werden müssen.

2. Versicherung auf verbundene Leben

Die Versicherung auf verbundene Leben ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung. Bei dieser Versicherung werden mehrere – vertraglich bestimmte – Personen versichert. Die Versicherungssumme ist fällig, wenn eine der versicherten Personen stirbt. Sterben beide Versicherungsnehmer gleichzeitig, so muss der Versicherer die Todesfallleistung nur einmal bezahlen. Darüber hinaus ist die Versicherungssumme auch nur dann zu zahlen, wenn der Versicherungsfall, d. h. der Todesfall einer der versicherten Person innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums eingetroffen ist.

Da das Todesfallrisiko zweier (oder mehrerer) Personen in einem Versicherungsvertrag zusammengefasst ist, ist die Versicherungsprämie höher als bei einer vergleichbaren Versicherung auf ein Leben, jedoch geringer als bei zwei Einzelverträgen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Beiträge nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand der versicherten Personen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Darüber hinaus hängt der Beitrag auch von der Versicherungssumme und der vertraglichen Laufzeit ab.

3. Aktienindexgebundene Lebensversicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine quasi-fondsgebundene Lebensversicherung auf den Erlebens- oder Todesfall. Die aktienindexgebundene Lebensversicherung kann nicht mit der fondsgebundenen Lebensversicherung verglichen werden. Der Auszahlungsbetrag dieser Versicherung richtet sich nach der Performance eines festgelegten Aktienindexes oder eines Aktienindexkorbes. Bei dieser kapitalmarktsensitiven Versicherung wird dem Kapitalanleger eine Mindesterlebensfallleistung vertraglich garantiert. Die aktienindexgebundene Versicherung bietet – im Vergleich zur herkömmlichen klassischen Lebensversicherung – aufgrund ihrer Aktienanbindung ein höheres Gewinnpotential.

4. Dynamische Lebensversicherung

Die dynamische Lebensversicherung wird auch als Zuwachs- oder Anpassungsversicherung bezeichnet. Der Versicherungsnehmer hat durch Abschluss einer solchen Versicherung dir Möglichkeit und das Recht, die Versicherungsprämie und mithin die Versicherungsleistung zu erhöhen. Die Beitragserhöhung richtet sich in der Regel nach der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt aber auch Versicherungsunternehmen, die für die Beitragsentwicklung feste Prozentsätze vereinbaren. Häufig werden auch beide Erhöhungsformen miteinander kombiniert. Darüber hinaus kann vertraglich vereinbart werden, dass die Dynamisierung nicht alle Leistungen betrifft; so kann beispielsweise nur die Leistung im Erlebensfall erhöht werden und die Todesfallleistung bleibt auf dem bisherigen Niveau.

5. Vermögenswirksame Lebensversicherung

Bei der vermögenswirksamen Lebensversicherung handelt es sich um eine Sparform für Arbeitnehmer zur Investition der vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Der jährliche Beitrag darf 480,00 Euro nicht übersteigen und wird in der Regel durch den Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft (mit oder ohne Lohnabzug) überwiesen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um die einzige Anlageform des Vermögensbildungsgesetztes (VermBG), bei der das Erreichen des Sparziels auch für den Todesfall voll abgesichert ist.

(Bild: © detailblick – Fotolia.de)

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