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Marken zählen zu den wertvollsten Besitztümern eines Gründers: Sie unterscheiden ihn von seiner Konkurrenz. Deshalb sollten Gründer und Jungunternehmer ihre Marken schützen. Sieben Regeln des Markenschutzes finden Sie hier.

Markenrechtsanwältin Bettina Krause erklärt in ihrer Kolumne auf dem Gründerportal foerderland.de die sieben goldenen Marken-Regeln:

1.  Marke so früh wie möglich sichern

Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst anmeldet, hat die ältere Marke und damit das Recht auf seiner Seite. Eine Registrierung der Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt kostet eine Grundgebühr von 300,00 Euro, beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt 900,00 Euro.

2. Einzigartigkeit der Marke prüfen

Verletzen Markenbesitzer eine ältere Marke, drohen hohe Kosten durch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Selbst eine Abmahnung kann bereits eine Rechnung von mehr als 1.000 Euro bedeuten. Deshalb sollte der Markenanmelder prüfen, ob bereits eine identische oder ähnliche ältere Marke besteht. Die aufwändige Vorrecherche sollte allerdings einem Fachmann überlassen werden.

3. Klasse überlegen

Es gibt 45 verschiedene Klassen, in denen eine Marke registriert werden kann. Entsprechend ist diese dann auch nur in den ausgewählten Klassen gültig. Je mehr Klassen, desto höher jedoch der Anmeldepreis und desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Markeninhaber Widerspruch gegen die eigene Marke einlegt.

4. Marke so bald wie möglich nutzen

Die Marke muss in den ersten fünf Jahren nach der Eintragung nicht verwendet werden. Der Inhaber kann aber trotzdem in dieser sogenannten Benutzungsschonfrist erfolgreich gegen eine Verletzung Dritter vorgehen. Nach Ablauf der fünf Jahre muss er aber beweisen können, dass er die Marke für die angegebenen Waren oder Dienstleistungen benutzt. Deshalb sollte nicht der volle Zeitraum der Schonfrist ausgeschöpft werden.

5. Verletzung von Dritten selbst prüfen

Das Deutsche Markenamt informiert den Markeninhaber nicht, wenn jemand eine ähnliche oder identische Marke anmeldet oder benutzt. Das Harmonisierungsamt informiert nur über EU-Marken, nicht über andere nationale Markenanmeldungen. Das Prüfen zählt deshalb zu den eigenen Hausaufgaben.

6. Marke offensiv gegen Verletzungen schützen

Ein Markeninhaber sollte offensiv gegen eine Anmeldung oder Nutzung einer ähnlichen oder identischen Marke vorgehen, wenn er dies bemerkt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Marke verwässert wird – damit würde ihr letztlich die Originalität fehlen. Außerdem könnte sich die eigene Marke zu einem Gattungsbegriff entwickeln, der allgemeinfrei ist – wie das Beispiel „Walkman“ zeigt. So könnte die Marke nachträglich wieder gelöscht werden.

Der Markeninhaber kann seine Marke auf zwei Wegen schützen: Er kann Widerspruch bei den Markenämtern einlegen oder gerichtlich gegen die Verletzung seiner Marke vorgehen. Das Widerspruchsverfahren vor den Markenämtern ist der günstigere Weg. Jedoch erfordert er viel Zeit und lässt nur begrenzt Beweismittel zu. Der Gang vor die ordentlichen Gerichte ist meist der bessere, wenn auch teurere Weg, beispielsweise wenn der Inhaber eine schnelle Entscheidung möchte. Die unterlegene Partei trägt die angefallenen Kosten.

7. Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen

Der Markeninhaber sollte sich bei einzelnen Schritten an einen Spezialisten für Markenrecht wenden. Der Grund: Manches ist allein kaum zu bewältigen, beispielsweise die Recherche nach einer ähnlichen Marke oder die dauerhafte Überprüfung, ob ein Dritter die eigene Marke verletzt. So ist der Markeninhaber auf der sicheren Seite, vermeidet kostspielige Konflikte und kann seine Marke optimal schützen. (uqrl)

www.foerderland.de

(Bild: © Dark Vectorangel – fotolia.com)

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