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Wer hat das Recht an einer Arbeitnehmererfindung?Besonders in technologieintensiven Unternehmen entstehen regelmäßig Erfindungen von Seiten der Arbeitnehmer. Diese Erfindungen können vom Arbeitgeber entweder als

  • Diensterfindung in Anspruch genommen und verwertet werden oder
  • dem Arbeitnehmer überlassen werden.

Der wirtschaftliche Wert einer Erfindung sollte ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung über die Inanspruchnahme darstellen.

Die rechtliche Lage: Folgendes Problem kann entstehen

Früher lag das Recht an der Erfindung eines Arbeitnehmers gänzlich beim Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hatte dementsprechend keine Ansprüche. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts hat sich die Rechtslage durch zwei Verordnungen und das Arbeitnehmererfindergesetz von 1957 deutlich geändert. Die Regelungen des Arbeitnehmererfindergesetzes sind nötig geworden, um eine rechtliche Konfliktsituation zwischen Patentgesetz und Arbeitsrecht zu lösen.

1. Das Arbeitsrecht: Der Arbeitgeber hat Anspruch

Das Arbeitsrecht spricht sämtliche Resultate der Arbeit dem Arbeitgeber zu.

2. Das Patentgesetz: Der Erfinder besitzt alle Rechte

Das Patentgesetz hingegen legt fest, dass der Urheber einer Erfindung alle Rechte auf diese Erfindung besitzt.

3. Das Arbeitnehmererfindergesetz: Die Lösung des Konflikts

Das Arbeitnehmererfindergesetz löst den Konflikt, indem es dem Arbeitgeber – bei angemessener Vergütung des Arbeitnehmererfinders – ein Recht auf Inanspruchnahme der Rechte zuspricht. Diese Inanspruchnahme kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Erfindung um eine Diensterfindung handelt.

Die Pflichten des Arbeitgebers bei Inanspruchnahme einer Erfindung:

1. Schutzrechte geltend machen Als Chef Erfindungen der Mitarbeiter sichern: So geht's!

Mit der Inanspruchnahme kommen allerdings auch Pflichten auf den Arbeitgeber zu. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Erfindung im Inland und weiterhin das Recht, die Erfindung im Ausland zur Erteilung eines Schutzrechts anzumelden. Meldet er die Erfindung nicht im Ausland an, muss er sie hier dem Arbeitnehmer freigeben.

 Als Chef Erfindungen der Mitarbeiter sichern: So geht's!2. Erfinder entsprechend vergüten

Neben der Pflicht zur Anmeldung der Erfindung hat der Arbeitgeber auch die Pflicht, die beteiligten Arbeitnehmererfinder angemessen zu vergüten. Die Höhe der gesamten zu zahlenden Vergütung ist gemäß der Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen zu berechnen und ergibt sich aus dem Erfindungswert und dem Anteil des Unternehmens an der Erfindung.

Wann lohnt es sich eine Erfindung für das Unternehmen zu beanspruchen?

Aus wirtschaftlicher Perspektive sollten die Kosten, welche aus den Pflichten des Arbeitgebers entstehen, Grundlage der Entscheidungsfindung bezüglich der Inanspruchnahme bilden. Der Arbeitgeber muss sich darüber klar werden, welchen Wert die Erfindung für das Unternehmen darstellt und ob dieser Wert die Ausgaben rechtfertigt. Der Wert der Erfindung kann in der Nutzung des Patents durch den eigenen Betrieb, im Rahmen von

  • Lizenz-, Kauf-, oder Austauschverträgen,
  • oder als Sperrpatent, um Dritte von der Nutzung der Technologie abzuhalten,

bestehen. Auch können Schutzrechte einen Zukunftswert darstellen, falls diese Vorrats- und Ausbaupatente darstellen.

Weitere Branchen durch Neuheiten erobern? Das ist zu beachten!

 Als Chef Erfindungen der Mitarbeiter sichern: So geht's!Auf Seiten der Geschäftsführung ist es besonders wichtig, nicht nur den Wert der Erfindung bei interner Nutzung zu sehen, sondern auch externe Nutzungsmöglichkeiten zu erforschen. Liegt die Erfindung beispielsweise in einem Technologiefeld, in welchem das Unternehmen nicht tätig ist, so besteht die Möglichkeit, das zugehörige Schutzrecht aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus über Patentvermarkter anderen Unternehmen auf dem weltweiten Markt zum Kauf oder zur Lizenznahme anzubieten.

Die Vergabe von Lizenzen wie auch der Verkauf können dem Unternehmen signifikante Einnahmequellen eröffnen, ohne dass eigene Investitionen für z.B. den Aufbau der Produktionsanlagen anfallen. Auch können Patente und andere Schutzrechte dazu dienen, die Position des Unternehmens am Markt zu festigen, selbst wenn die Schutzrechte nicht im Rahmen der eigenen Produktion genutzt werden.

Eine richtige Beurteilung ist entscheidend für den Erfolg

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass es für Unternehmer wichtig ist, zu beachten, dass die Entwicklungen ihrer Arbeitnehmer in der Regel einen Wert für das Unternehmen darstellen, allerdings bei ihrer Inanspruchnahme auch Kosten auslösen. Die unternehmerische Entscheidung über die Inanspruchnahme sollte dabei immer auch die externen Vermarktungsmöglichkeiten beinhalten, damit alle Optionen der Wertschöpfung genutzt werden.

Über die Autoren dieses Artikels:

Simon Kratzer berät Unternehmen bezüglich der Schritte, die nötig sind, um die Thematik Intellectual Property in die unternehmerische Innovationsstrategie zu überführen. Bei seiner Tätigkeit für die Munich Innovation Group liegt sein Augenmerk dabei auf der Formulierung und Evaluierung von Wachstumsstrategien.

Dr. Philipp Sandner ist einer der Gründer der Munich Innovation Group und die treibende Kraft hinter den Aktivitäten des Unternehmens im Bereich Technologie-Scouting, welche ermöglichen, zukünftige Schlüsselpatente schon heute zu identifizieren. Weiterhin ist er verantwortlich für verschiedene Patentvermarktungsprojekte.

Dirk Finkemeyer

Dirk Finkemeyer beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit den strategischen Entscheidungen von Unternehmern in Bezug auf die Erfindungen ihrer Arbeitnehmer und den Verwertungsmöglichkeiten von Intellectual Property. Bei seiner Arbeit für den IP-Dienstleister Munich Innovation Group liegt sein Augenmerk auf der Wertanalyse internationaler Schutzrechte.

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