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Der Firmenwagen: Welche Branche fährt ihn? Eine ÜbersichtSeit jeher sind Firmenwagen in Deutschland ein gern gesehener Job-Anreiz für Fach- und Führungskräfte, vor allem in der Automobilindustrie. Es wäre sicherlich auch nicht anmaßend zu behaupten, ein Großteil der Jobs in der Automobilindustrie ist auf eine solche Entlohnung gestützt.

Diese Branchen weisen die meisten Firmenwagen auf!

Aber auch in anderen Branchen stehen die Chance auf einem Firmenwagen gut: Auf Platz 1 der Branchen mit dem höchsten Firmenwagenaufkommen steht beispielsweise:

  1. das Baugewerbe. Danach folgt
  2. die Pharmaindustrie,
  3. die Branche für Konsum- und Verbrauchsgüter,
  4. die Industrie für Medizintechnik und
  5. auf Platz 5 sind die Autobauer.

Besonders knausrig mit der Vergabe von Firmenwagen ist man dagegen in:

  • sozialen Einrichtungen,
  • Krankenhäusern,
  • Bildungs- und Forschungsinstituten,
  • in der Rechtsberatung
  • sowie in kulturellen Einrichtungen und
  • auch bei den Behörden.

Das hat die Gehaltsdatenbank Compensation Online ermittelt. Die Ergebnisse kann man hier nachlesen.

Wer bekommt einen Firmenwagen? Ihre Position ist wichtig!

Selbstverständlich kommt es auch ganz darauf an, welche Position man in der Firma hat. Wer im Vertrieb arbeitet, hat dabei die mit Abstand besten Chancen auf einen Firmenwagen. Das erklärt sich von selbst, befinden sich die meisten Vertriebler doch überwiegend im Außendienst. Ähnlich häufig kommen die Geschäftsführung und die Niederlassungsleitung in den Genuss eines Firmenwagens. Am wenigsten sollte man übrigens in der IT auf einen Firmenwagen hoffen.

Doch Firmenwagen ist nicht gleich Firmenwagen. Die teuersten Modelle gibt es – wo auch sonst – bei den Banken. Danach folgt ebenfalls wenig überraschend die Automobilindustrie. Erstaunlich ist, dass Juristen selten, dann dafür aber ziemlich teure Firmenwagen fahren. Männliche Führungskräfte fahren zudem wesentlich häufiger ein vom Arbeitgeber bezahltes Auto.

Private Nutzung des Firmenwagens: Das müssen Sie beachten!

Wer einen Firmenwagen bekommt und diesen auch für private Zwecke verwenden möchte, muss dafür Steuern zahlen. Dazu gibt es zwei verschiedene Abrechnungsmodelle. Entweder versteuert man den Wagen pauschal mit der sogenannten Ein-Prozent-Regelung oder man führt ein Fahrtenbuch.

Sollte man sich für die Fahrtenbuchmethode entscheiden und der Firmenwagen ist geleast, wird es kompliziert. Normalerweise wird der geldwerte Vorteil, auf den für die private Nutzung die Lohnsteuer kommt, durch den Gesamtpreis des Fahrzeuges ermittelt. Handelt es sich dabei aber um einen Leasingvertrag, bei dem im ersten Jahr eine hohe Sonderzahlung geleistet wird, bezieht das Finanzamt diese Sonderzahlung im ersten Jahr mit ein.

Leasing des Firmenwagens: Sonderzahlungen & Gehaltserhöhung

Das allerdings könnte sich jetzt ändern. Denn erst kürzlich hatten die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg entschieden, dass sich diese Sonderzahlungen auch auf die Gesamtdauer des Leasingvertrages verteilt werden kann. Läuft ein Leasingvertrag also beispielsweise 3 Jahre und die erste Sonderzahlung beträgt 15.000 Euro, müssen lediglich 5.000 Euro geltend gemacht werden. Sehr viel länger überleben ohnehin die wenigsten Firmenwagen, bevor sie auf Portalen als günstige „Jahreswagen“ verkauft werden.

Rein rechnerisch kann es also sogar sinnvoll sein, eine Gehaltserhöhung statt eines Firmenwagens zu wünschen, ist die private Nutzung in den meisten Fällen ohnehin eingeschränkt oder mit viel Bürokratie verbunden. Und ob die Aufteilung solcher Sonderzahlungen auch künftig möglich sein wird, muss nun sowieso der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren entscheiden.

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

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