| 26. August 2011

Recht & Gesetze

Arbeitsunfähigkeit: Urlaubsübertragung nicht ohne Weiteres möglich!

Arbeitsunfähigkeit: Urlaubsübertragung nicht ohne Weiteres möglich!Arbeitnehmer müssen wichtige Gründe vorlegen, wenn sie ihren Urlaub ins neue Kalenderjahr übertragen wollen. Das gilt auch, wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit über mehrere Jahre aufgespart wurde.

Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (BAG, 9 AZR 425/10). Demnach verfällt der nicht genommene Urlaub eines arbeitsunfähigen Mitarbeiters, wenn kein wichtiger Grund für die Übertragung ins neue Jahr vorliegt.

Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer zwischen Januar 2005 und Juni 2008 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Als er seine Arbeit wieder aufnahm, gewährte ihm sein Arbeitgeber nur den regulären Urlaubsanspruch für 2008 von 30 Arbeitstagen. Der Arbeitnehmer klagte dagegen: Seiner Meinung nach stand ihm aus den Jahren 2005 bis 2007 ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von insgesamt 90 Arbeitstagen zu.

Die Bundesrichter wiesen die Klage ebenso wie die Vorinstanzen ab: Ihrer Ansicht nach erlosch der erhobene Urlaubsanspruch spätestens nach dem 31. Dezember 2008.

Die Begründung: Allgemein könne der Jahresurlaub nur übertragen werden, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers dies rechtfertigen. Das gelte auch für übertragene Urlaubsansprüche. Der Kläger sei 2008 aber so rechtzeitig gesund geworden, dass er in der verbleibenden Zeit seinen Urlaub hätte nehmen können. Damit sei sein Urlaubsanspruch der vorherigen Jahre erloschen.

Offen ließen die Richter, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer Urlaubsansprüche überhaupt über mehrere Jahre ansammeln können. (uqrl)

(Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de)

Link- und Buchtipps:

Gratis i-Pad-App für Mittelstand WISSEN!
Mittelstand Wissen: Recht für Unternehmer
Unternehmer.de-Buchshop
Verträge, Muster, Studien und Ratgeber: Jetzt die passende Vorlage finden

(Bild: © Dark Vectorangel – Fotolia.com)

Weiteres zu: arbeitnehmer, kündigung, übertragen, urlaub