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An dieser Stelle möchten wir Ihnen die neuesten Urteile zum Thema Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz vorstellen.

Erfahren Sie mehr über folgende Urteile: Keine Werbung durch Handwerker vor Eintragung in Handwerksrolle +++ EuGH verneint Unterscheidungskraft des Zeichens „Best By“ +++ Offenlegung einer Vermittlungsgebühr +++ Unbefugte Abbildung eines ICE-Zuges +++ Irreführende Werbung für „kostenloses“ Sicherheitspaket +++ Gericht muss Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung beachten +++ Unzureichende Bevorratung eines Markenprodukts +++ Verwendung des Zusatzes „Original“ +++ Auch Minderjähriger schuldet Abmahngebühren

Keine Werbung durch Handwerker vor Eintragung in Handwerksrolle

Das Landgericht Arnsberg untersagte es einem Dachdeckerbetrieb, für seine Leistungen unter Angabe der Telefonnummer durch entsprechende Aufdrucke auf zu Werbezwecken hergestellten Feuerzeugen zu werben, solange der Inhaber nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in die zuständige Handwerksrolle eingetragen ist.

Urteil des LG Arnsberg vom 24.03.2011
24 O 53/10
Pressemitteilung des LG Arnsberg

EuGH verneint Unterscheidungskraft des Zeichens „Best By“

Das Zeichen „Best By“ steht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – trotz der falschen Schreibweise „By“ statt „Buy“ – ausschließlich als Werbeslogan im Sinne eines Hinweises auf das günstige Verhältnis zwischen Qualität und Preis und damit nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter dem Zeichen vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Daher kommt dem Zeichen keine Unterscheidungskraft zu mit der Folge, dass es keinen Markenschutz genießt.

Urteil des EuGH vom 13.01.2011
C-92/10 P
GRUR-RR 2011, 124

Offenlegung einer Vermittlungsgebühr

Auf der Internetseite eines Portals, über das Hotelreservierungen vorgenommen werden können, erschienen nach Eingabe des Zielorts eine Liste der freien Hotels mit Preisen. Am Ende dieser Seite wurde ein sogenannter Sternchenhinweis wie folgt aufgelöst: „*zzgl. Serviceentgelt. Höhe ist variabel und wird vor Abschluss der Buchung ausgewiesen. Entfällt bei Buchung eines Jahresversicherungspakets und ist nicht erstattungsfähig bei Stornierung.“

Das Landgericht Berlin beanstandete das Angebot des Reisevermittlers wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung als wettbewerbswidrig. Für die Irreführung eines Besuchers der Seite reicht es aus, dass er sich aufgrund einer irreführenden Angabe mit dem Angebot überhaupt beschäftigt, auch wenn er seinen Irrtum im weiteren Verlauf erkennen kann. Eine Vermittlungsgebühr muss baldmöglichst und deutlich sichtbar offengelegt werden.

Urteil des LG Berlin vom 22.02.2011
15 O 276/10
Magazindienst 2011, 453

Unbefugte Abbildung eines ICE-Zuges

Die Abbildung eines nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) geschützten Musters darf ohne Zustimmung des Berechtigten nicht verwendet werden, es sei denn, die Abbildung dient allein Zitierungszwecken. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bildete die Fraunhofer-Gesellschaft in einem Messeprospekt einen ICE-Zug der Deutschen Bahn ab, um auf ihr Leistungsspektrum und den Forschungsbedarf in der Schienenfahrzeugtechnik hinzuweisen.

Die zulässige Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung hätte vorausgesetzt, dass eine Verbindung zwischen dem abgebildeten Geschmacksmuster und der im Katalog dargestellten Tätigkeit des Forschungsinstituts besteht und das Muster damit den eigenen Ausführungen als Belegstelle gedient hätte. Hier war jedoch eindeutig, dass die Abbildung nur zu Marketing- und nicht lediglich zu Zitierungszwecken verwendet wurde. Die Deutsche Bahn konnte somit eine Lizenzgebühr für die Nutzung der geschützten Abbildung verlangen.

Urteil des BGH vom 07.04.2011
I ZR 56/09
BGH online

Irreführende Werbung für „kostenloses“ Sicherheitspaket

Ein Internethändler handelt irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf seiner Seite ein Sicherheitspaket anbietet und dabei farblich herausgestellt das Angebot als „kostenlos“ bezeichnet, mit der Bestellung jedoch der Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit bis zu 24 Monaten verbunden ist und der Verbraucher nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, in der der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann, ein monatliches Entgelt von 4,99 Euro zu entrichten hat. Ein im Anschluss an die Beschreibungen des Leistungsinhaltes des Programms enthaltener Hinweis auf die Kostenpflicht in einer Schriftgröße von höchstens zwei Drittel der Größe der übrigen Beschreibung reicht zur Klarstellung nicht aus.

Urteil des OLG Koblenz vom 22.12.2010
9 U 610/10
K&R 2011, 349
VuR 2011, 148

Gericht muss Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung beachten

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (hier wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite) kann dann als rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich anzusehen sein, wenn in der vorformulierten Unterlassungserklärung die Haftung des Schuldners auch bei schuldloser Zuwiderhandlung eine hohe Vertragsstrafe für jeden einzelnen Verstoß vorgesehen ist und damit eine unzulässige Verquickung von Unterwerfung und Kostenerstattung vorliegt und schließlich dem Abgemahnten eine Gerichtsstandsvereinbarung aufgezwungen werden soll, die allein den Interessen des Prozessbevollmächtigten des Unterlassungsgläubigers dient.

Das mit der Sache befasste Gericht muss die Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG auch dann berücksichtigen, wenn sich der Schuldner im Prozess nicht ausdrücklich auf diesen Tatbestand berufen, sondern nur allgemein die Unbegründetheit der Klageforderung geltend gemacht hat.

Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010
I-4 U 60/10
JurPC Web-Dok. 81/2011

Unzureichende Bevorratung eines Markenprodukts

Nach ständiger Rechtsprechung ist Werbung grundsätzlich als irreführend und damit wettbewerbswidrig anzusehen, wenn die beworbenen Waren entgegen der Erwartung des Kunden zu dem angekündigten Zeitpunkt nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig sind. Wird für ein Markenprodukt (hier Irische Markenbutter) geworben, ist ein unter einer Handelsmarke („Noname-Produkt“) vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sein mag.

Urteil des BGH vom 10.02.2011
I ZR 183/09
GRUR 2011, 340
MMR 2011, 316

Verwendung des Zusatzes „Original“

Der Deutsche Bundeswehrverband kündigte unter der Bezeichnung „Original Berlin Tattoo – Internationales Musikfest 2011“ eine Musikveranstaltung an. Die Veranstalter einer zuvor jahrelang stattfindenden Veranstaltung mit der Bezeichnung „Berlin Tattoo“ klagten auf Unterlassung der Werbung und erzielten vor dem Landgericht Berlin einen Teilerfolg.

Gegen die Verwendung des Begriffs „Berlin Tattoo“ bestanden keine rechtlichen Bedenken, da dieser weder wettbewerbsrechtlich noch markenrechtlich geschützt ist. Mit dem Zusatz „Original“ wurde jedoch in unzutreffender Weise die Fortführung einer Veranstaltungstradition behauptet. Demzufolge untersagten die Richter die Verwendung des Zusatzes.

Beschluss des LG Berlin vom 21.04.2011
91 O 32/11
Pressemitteilung des LG Berlin

Auch Minderjähriger schuldet Abmahngebühren

Auch ein Jugendlicher kann auf Unterlassung und Schadensersatz wegen einer von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, da es sich bei einem schuldhaften Verhalten nicht um vertragliche, sondern um deliktische Ansprüche des Urhebers handelt. Danach ist der Jugendliche auch verpflichtet, die für eine berechtigte Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu tragen.

Beschluss des BGH vom 03.02.2011
I ZA 17/10
K&R 2011, 344

(Bild: © webdata – Fotolia.com)

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