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MailbuttonE-Mail-Marketing ist ein effektiver und günstiger Weg, Ihre Kunden über Ihre Angebote zu informieren. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben Sie bei der Werbung per E-Mail beachten müssen.

Der Dienstleister optivo hat einen Leitfaden für rechtssicheres E-Mail-Marketing erstellt. Das IT-Portal internetworld.de hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Einwilligung des Empfängers einholen

Der Empfänger muss dem Erhalt Ihrer E-Mails aktiv zustimmen. „Aktiv“ ist beispielsweise das Setzen eines Häkchens im Onlineformular, ein Klick auf den „Newsletter abonnieren“-Button oder eine vergleichbare Aktion.

2. Einverständnis nicht koppeln

Die Einwilligung in Werbezusendungen kann unwirksam sein, wenn sie Voraussetzung für das Nutzen eines anderen Dienstes ist. Das wird in der Praxis etwa bei Gewinnspielen häufig missachtet, wenn die Teilnahme an die gleichzeitige Abgabe eines Werbe-Einverständnisses gekoppelt ist.

3. Anonyme Nutzung ermöglichen

Der Newsletter-Dienst muss generell anonym nutzbar sein. Außerdem dürfen nur die Daten erhoben werden, die für die technische E-Mail-Auslieferung erforderlich sind. Das bedeutet für die Praxis: Nur die E-Mail-Adresse darf bei der Anmeldung ein Pflichtfeld sein.

4. Widerrufsmöglichkeit anbieten

Der Empfänger muss vor Anmeldung und in jedem Newsletter klar und deutlich auf sein kostenfreies Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Beispiel:

  • „Sie können der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit kostenfrei per E-Mail an abmelden@mustermann.de oder telefonisch unter 0800 – 12345678 widersprechen. Ein Abbestell-Link hierzu findet sich auch in jedem Newsletter.“

5. Verfallszeit der Einwilligung beachten

Die Einwilligung erlischt nicht nur mit dem Widerruf des Empfängers: Sie verfällt auch, wenn die Adresse länger nicht für E-Mail-Marketing genutzt wurde. Das Landgericht Berlin hat die Gültigkeitsdauer einer Werbe-Einwilligung bei dauerhafter Nichtnutzung auf zwei Jahre festgesetzt.

6. Unpersönliche Nutzerprofile generieren

Bei der Profilierung müssen Sie anstelle persönlicher Daten wie der E-Mail-Adresse Identifikations-Nummern als Pseudonyme nutzen. Die Nummern dürfen keinen direkten Rückschluss erlauben auf die hinter den Klick- und Öffnungsdaten stehenden Personen.

7. Auskunftspflichten einhalten

Sie müssen das Zustandekommen und den Inhalt der Einwilligung für jeden E-Mail-Empfänger protokollieren. Alle Newsletter-Abonnenten haben dem Versender gegenüber außerdem einen Auskunftsanspruch: über ihre dort gespeicherten Daten, deren Herkunft, den Zweck der Speicherung und an welche Stellen diese ggf. übermittelt werden.

8. Datenschutz-Hinweis einbinden

Sie müssen den Nutzer bei der Registrierung über die Verarbeitung seiner Daten informieren – in verständlicher Form. Dazu eignen sich etwa ein verlinkter Datenschutz-Hinweis oder ein Fließtext unter dem „Newsletter bestellen“-Knopf. (uqrl)

(Quelle: www.internetworld.de)

unternehmer.de

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