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LTU verliert vor dem Bundesgerichtshof

Von Unternehmer.de am 29. Januar 2010 – 07:59Artikel merken  |   drucken   |  Keine Kommentare
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Die Air-Berlin-Tochter LTU hat den Streit um den Verfall von Bonuspunkten ihres früheren Vielfliegerprogramms in letzter Instanz verloren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich somit gegen die Fluglinie entschieden. Nach  Meinung des Gerichts hätte die Fluggesellschaft die Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte ihres Prämien-Programms «LTU-Redpoints» nach dessen Einstellung zum 31. Oktober 2007 nicht von fünf Jahre auf sechs Monate verkürzen dürfen. Einige Kunden sind dadurch eindeutig benachteiligt worden.

Bei «LTU-Redpoints» konnten LTU-Kunden Bonuspunkte sammeln. Umso weiter die Flugstrecke war, desto mehr Punkte bekamen die Kunden gutgeschrieben. Ursprünglich konnten die Punkte innerhalb von 5 Jahren gegen Prämientickets umgetauscht werden. Nach der Übernahme durch Air Berlin wurde das Ende des Bonusprogramms zum 31. Oktober 2007 angekündigt. Mehr als 54 000 Punkte hatte der Kläger zu dieser Zeit gesammelt.

Der Kläger konnte seine Punkte zwar auf das Air-Berlin-Programm «Top Bonus» übertragen, aber die Gültigkeit verringerte sich auf sechs Monate. Somit konnten bis 30. April 2008 Flüge gebucht werden, und diese Flüge mussten bis 31. Oktober 2008 stattfinden. In den Teilnahmebedingungen hatte sich LTU das Recht vorbehalten, das Programm «jederzeit» einzustellen.

Die Anklageseite wollte jedoch eine Gültigkeit der Bonusmeilen innerhalb der ursprünglich festgesetzten 5 Jahre. Nachdem die Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf scheiterte, bekam der Kläger nun vom Bundesgerichtshof recht.

Nach Meinung des Bundesgerichtshofs durfte LTU das Flugprämienprogramm zwar jederzeit einstellen, aber die Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte muss auch weiterhin gewährleistet werden.

(Quelle: ddp)

Unternehmer.de-Redaktion: Martin Grünbeck

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