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Bezeichnet das Insolvenzverfahren über den Nachlass. Einen Antrag auf Nachlassinsolvenz kann von den Erben, dem Nachlassverwalter oder dem Testamentsvollstrecker gestellt werden. Das Nachlassinsolvenzverfahren findet dann Anwendung, wenn Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Sie findet aber auch dann Anwendung, wenn die Haftung der Erben auf den Nachlass beschränkt werden soll.