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Die Nachfristsetzung ist eine Aufforderung an den Schuldner mit dem Hinweis, eine bei Fälligkeit (§ 271 BGB) nicht oder nicht ordnungsgemäߟ erbrachte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (Nachfrist) zu erfüllen. Die Nachfristsetzung ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.