Skip to main content

Die Nachbesserung bezeichnet die kostenlose Verbesserung die nachträglich an einem mangelhaften Gegenstand vorgenommen wird. Die Nachbesserung findet im Kauf- und Werkvertragsrecht Anwendung, wenn der Gläubiger dies wünscht. Sie ist dem Gewährleistungsrecht, speziell dem Recht der Nacherfüllung zuzuordnen.