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Die Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz, Artikel 5 geschützt. Sie gewährt das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und verbreiten zu können. Schranken findet die Meinungsfreiheit in den allgemeinen Gesetzen, sowie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.