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Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren für eine bestimmte Art von voraussichtlich unstreitigen Forderungen. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt. Die Vorteile des Mahnverfahrens liegen in

  • den niedrigen Kosten,
  • der Schnelligkeit und
  • in der einfachen Durchführung.

Das Mahnverfahren sollte dann Anwendung finden, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner die Forderung nicht ernsthaft bestreitet.

Das Mahnverfahren wird von den Mahngerichten durchgeführt. Das Mahngericht ist das Amtsgericht, an dessen der Gläubiger (= Anspruchsteller) seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz hat.

Hat der Schuldner (= Antragsgegner) dem Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist widersprochen, so kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.