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Mit der in§ 850 ZPO geregelten Lohnpfändung wird die Pfändung in Arbeitseinkünfte bezeichnet. Jedoch können nicht alle Gehaltsteile bzw. Bezüe gepfändet werden. Bestimmte Teile des Arbeitseinkommens sind unpfändbar. Dies ist dann der Fall, wenn das Einkommen den Mindestbetrag nach § 850 ZPO nicht übersteigt.