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Grundsätzlich bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt und Minderung. Durch den Gewährleistungsausschluss können die dem Käufer zustehenden Rechte ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Ausschluss der Gewährleistung kann vertraglich vereinbart werden oder in den AGB niedergeschrieben sein. Die Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses ergibt sich aus u. a. § 444 BGB.