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Die Gemeinschaftsmarke ist ein in der gesamten europäischen Union schutzwürdiges Zeichen. Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke muss beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante durchgeführt werden. Der Schutz der Gemeinschaftsmarke beträgt zehn Jahre und kann anschließend unbeschränkt weiter verlängert werden.

Mit der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke erhält der Markeninhaber den Schutz, dass nur er alleine die Marke verwenden darf. Bei einer widerrechtlichen Nutzung kann der Markeninhaber

  • ein Verfahren vor dem Gemeinschaftsmarkengericht einleiten oder
  • die Zollbehörden einschalten, die die Waren, bezüglich derer der Verdacht der Fälschung besteht, beschlagnahmen.

Das Verfahren zur Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke ist kostenpflichtig.