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Der Begriff Eigenbedarf kommt aus dem Mietrecht. Danach kann der Vermieter – sofern er ein berechtigtes Interesse hat – den vermieteten Wohnraum ordentlich kündigen. Die Eigenbedarfskündigung ergibt sich aus § 573 BGB. Der Vermieter muss in der Regel den geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen können.