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Als Drittschuldner wird ein Schuldner des eigentlichen Schuldners, gegen den sich die Zwangsvollstreckung richtet, bezeichnet. Auch bei einer Pfändung richten sich die Maßnahmen an den Drittschuldner. Sobald der Pfändungsbeschluss wirksam ist, dürfen Zahlungen an den Schuldner nicht mehr geleistet werden.