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Mithilfe der Differenzhypothese wird die Höhe des Schadensersatzanspruchs berechnet. Dabei ist grundsätzlich zwischen der Naturalrestitution (= Herstellung des ehemaligen Zustands) und dem Ersatz des Vermögensschadens in Geld zu unterscheiden. Die Berechnung erfolgt in beiden Fällen nach der Differenzhypothese.