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Das Bestimmungslandprinzip hat vor allem im Rahmen der indirekten Besteuerung enorme Bedeutung. Warenlieferungen oder Dienstleistungen eines Unternehmens werden von der Umsatzsteuerpflicht des Herkunftslands (Export- oder Ursprungsland) entlastet und im Bestimmungsland (Importland) nach den dort geltenden Steuervorschriften mit Umsatzsteuer belastet.

Ziel des Bestimmungslandsprinzips ist es, Waren oder Dienstleistungen auf dem Verbrauchermarkt unabhängig von deren Herkunft mit derselben Umsatzsteuer zu belasten. Eine steuerliche Doppelbelastung wird ausgeschlossen.