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Die Beglaubigung ist eine Bescheinigung in Papierform, die die Echtheit der Unterschrift bzw. eines Handzeichens oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original einer Person nachweist.

Es werden die öffentliche und die amtliche Beglaubigung unterschieden. Für die öffentliche Beglaubigung ist in der Regel der Notar zuständig, § 129 BGB. Eine amtliche Beglaubigung kann von den im Bundes- oder Landesrecht bestimmten Behörden durchgeführt werden und ist für die Glaubhaftmachung bei einer Behörde ausreichend.