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Der Basiszinssatz ist ein gesetzlicher Zinssatz. Er wird in § 247 BGB geregelt und jährlich zweimal (1.1 und 1.7) um die Prozentpunkte verändert, um die der Zinssatz für die Finanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des jeweiligen Halbjahres seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes angestiegen oder gefallen ist.

Die Höhe des Basiszinssatz berechnet die Deutsche Bundesbank. Der Basiszinssatz hat vor allem für die gesetzlichen Verzugszinsen des § 288 BGB Bedeutung.