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Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, langfristig dem Unternehmen zu dienen. Das Anlagevermögen (fixed assets) befindet sich auf der Aktivseite einer Bilanz, § 247HGB. Welche Güter dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, lässt sich aus § 266 HGB entnehmen. Der Gegenpart zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen (current assets).

Unterteilung des Anlagevermögens

Handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft, so muss das Anlagevermögen gem. § 266 HGB in folgende Hauptgruppen unterteilt werden:

  • immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Rechte, Lizenzen, Patente)
  • Sachanlagen (z. B. Maschinen, Grundstücke, Betriebsausstattung)
  • Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen, Wertpapiere, Forderungen)

Große Kapitalgesellschaften müssen neben dieser Unterteilung weitere Besonderheiten beachten und müssen bei der Aufstellung ihrer Bilanz das gesamte in § 266 HGB genannte Gliederungsschema berücksichtigen.