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Als Handle wird in der Informatik ein eindeutiger Referenzwert, für eine vom Betriebssystem verwaltete Systemressource, bezeichnet.

Funktionsweise 

Will ein Anwendungsprogramm eine solche Ressource verwenden, erhält es durch Aufrufen einer geeigneten Systemfunktion, den Rückgabewert in Form der Referenz, die zur Weiterverarbeitung der Ressource durch Systemfunktionen anzugeben ist.

Zusätzlich verbindet ein Handle die Identifikation von Systemressourcen mit Zugriffsrechten, so dass beispielsweise eine Anwendung welche eine Datei per Systemaufruf mit Schreibrechten öffnet, durch Erhalt des Handles die Berechtigung erhält Schreiboperationen auf der Datei auszuführen.

Vergleichbar ist dieser Vorgang mit dem Geschäftszeichen aus dem Schriftverkehr mit Ämtern. Der Bürger erhält dabei statt des unmittelbaren Zugriffs auf die Unterlagen ein Geschäftszeichen, unter dessen Angabe er Bezug auf den bisherigen Vorgang nehmen kann.