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Ein Nachrangdarlehen wird im Falle einer Insolvenz erst nach anderen Verbindlichkeiten getilgt. Mit anderen Worten: Es wird innerhalb der „Rangordnung“ bestehender Verbindlichkeiten erst nach den anderen bedient, daher der Name.

Aufgrund dessen ist der Zinssatz meist höher als bei sonstigen Krediten. Dadurch soll für Gläubiger sozusagen das potenzielle Risiko abgefedert werden, das beispielsweise bei einer Insolvenz droht.