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In diesem Artikel erklären wir dir den Begriff Kreditsicherheit näher:

Die Kreditsicherheit soll den Kreditgeber vor Forderungsausfällen des Kunden schützen. Während kurzfristige Kredite bei gegebener Bonität des Schuldners auch ohne Kreditsicherheiten vergeben werden, sind sie bei mittel- bis langfristigen Kreditverträgen meist obligatorisch.

Der Grund: Gläubiger, d.h. in erster Linie Banken und Investoren, können nicht sicher sein, dass die Kreditwürdigkeit (Bonität) ihrer Kreditnehmer konstant gewährleistet ist. Dementsprechend hoch ist das Kreditrisiko.

Kreditsicherheiten lassen sich grob in 4 Gruppen einteilen:

  1. Sachsicherheiten: z.B. Pfandrechte an beweglichen Sachen & Immobilien
  2. Personensicherheiten: Bürgschaft, Schuldmitübernahme
  3. abstrakte Sicherheiten: treuhänderische Sicherheiten
  4. akzessorische Sicherheiten: Hypothek

Wichtig: Während sich Real- und Personensicherheiten auf die Art des jeweiligen Sicherungsgegenstands beziehen, kommt es bei abstrakten und akzessorischen Sicherheiten auf die Abhängigkeit von der zu sichernden Forderung an.