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Der Begriff Konkurs bezeichnet das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit. Hierbei erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, um die Forderungen von Gläubigern zu befriedigen.

Umgangssprachlich wird Konkurs häufig einfach mit Insolvenz gleichgesetzt, tatsächlich aber ist die Insolvenz eines Unternehmens der Auslöser für dessen Konkurs.

Die vorliegende oder drohende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bedeutet

  • einerseits, dass er die Forderungen seiner Gläubiger nicht mehr tilgen kann bzw. nicht mehr tilgen können wird
  • andererseits, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs finanziell nicht mehr möglich ist.

Abwendung des Konkurses im Falle einer Insolvenz

Der Grund: Laufende Kosten und Verbindlichkeiten übersteigen die Umsätze des Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz kann der bevorstehende Konkurs u.U. durch folgende Maßnahmen abgewendet werden, wobei Absprachen und Verhandlungen mit den Gläubigern vorausgehen:

  • Reduzierung/Stundung von Krediten bzw. Kreditraten
  • Bürgschaften
  • Forderungserlass