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Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag sind zwei Willenserklärungen.

Hierbei geht die eine Vertragspartei die Verpflichtung zur Zahlung ein, während sich die andere Partei zur Leistung oder Lieferung verpflichtet.

Verträge sind zweiseitige Rechtsgeschäfte und können unterschieden werden in

  • Verpflichtungsgeschäfte und
  • Verfügungsgeschäfte.
Einen abgeschlossenen Vertrag kann man unter Einhaltung der festgelegten Fristen kündigen.