Skip to main content

Bei einem Verpflichtungsgeschäft entsteht für eine oder mehrere Vertragsparteien eine Verpflichtung.

Bei einem Kaufvertrag beispielsweise ist der Käufer verpflichtet zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet die Ware zu liefern.

Unterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft & Verfügungsgeschäft

Beim Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um ein sogenanntes Kausalgeschäft und es darf nicht mit dem Verfügungsgeschäft verwechselt werden. Diese Trennung stellt ein besonderes Merkmal des deutschen Rechtssystems dar und ist im Trennungs- und Abstraktionsprinzip verankert.