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Ein Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten zusätzlich oder als Teil des Lohns vermögenswirksame Leistungen zahlen. Diese werden nicht sofort ausgezahlt, sondern in einem Bausparvertrag oder Investmentfonds angelegt.

Wenn der Arbeitnehmer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält er zu den Zahlungen des Arbeitgebers auch eine staatliche Zulage. Wenn der Vermögensaufbau abgeschlossen ist, nach der sogenannten Sperrfrist, wird das Geld an den Arbeitnehmer ausbezahlt.