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Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die die Wertschöpfung eines Unternehmens besteuert. Umgangssprachlich wird sie auch Mehrwertsteuer genannt.

Hier muss die Umsatzsteuer erbracht werden:

Sie muss bei allen Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmen gegen Entgelt im Inland erbringt, gezahlt werden. Die Umsatzsteuer muss in der Umsatzsteuervoranmeldung vom Betrieb beim Finanzamt angemeldet werden.

Die Vorsteuer, die ihm in Rechnung gestellt wurde, darf mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet werden. Wenn die Vorsteuer höher war als die Umsatzsteuer, so stellt die Differenz eine Umsatzsteuererstattung dar, im anderen Fall eine Umsatzsteuerzahlung.