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Das Realisationsprinzip, das für bilanzierende Unternehmen von Bedeutung ist, besagt, dass Gewinne erst erfasst werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich realisiert wurden. Es ist neben dem Imparitätsprinzip und dem Nominalwertprinzip Teil des deutschen Bilanzrechts. Alle drei Prinzipien sind Konkretisierungen des Vorsichtsprinzips.

Erfassung von Gewinn in der Buchführung

Beispielsweise darf eine Wertsteigerung der Lagerbestände erst in der Bilanz erfasst werden, wenn diese auch verkauft wurden.

Realisationsprinzip vs. Imparitätsprinzip

Verluste müssen hingegen aufgrund des Vorsichtsprinzips sofort erfasst werden, sobald diese absehbar sind. Hier greift das sogenannte Imparitätsprinzip, das in erster Linie Gläubiger schützen soll.