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Die Limited (Ltd.) stellt eine Rechtsform aus Großbritannien dar und gilt als Gegenstück zur GmbH, da hier eine ähnliche Haftungsbeschränkung des Unternehmens besteht.

Merkmale der Limited:

Da die Limited jedoch bereits mit einem Stammkapital von 1 Pfund gegründet werden kann und sich die Haftung dann auf diesen Betrag beschränkt, kann hier kaum noch von einer Beschränkung der Haftung die Rede sein.

Außerdem ist man hier zur Erstellung einer Bilanz auf Englisch verpflichtet. 

Für Existenzgründer ist dafür der Aufwand viel zu groß. Vor der Wahl der Rechtsform der Ltd. ist es für Existenzgründer sinnvoll, eine Beratungsstelle aufzusuchen, da hier eventuell Kostenfallen vorhanden sein können.