Skip to main content

Unter Kleinunternehmern versteht man nach Umsatzsteuergesetz alle gewerblich und selbständig tätigen Personen, deren gesamter jährlicher Umsatz inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer eine festgelegte Grenze nicht übersteigt. 

Umsatzgrenze von Kleinunternehmern:

Diese Grenze beträgt zur Zeit 17.500 € im Jahr des Geschäftsaufnahme des Gründers. Im darauf folgenden Jahr darf der Umsatz 50.000 € nicht überschreiten.

Regelung der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer:

Für Kleinunternehmer besteht die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Wenn sich der Kleinunternehmer für die Umsatzsteuerpflicht entscheidet, so muss er auf seine Umsätze die Umsatzsteuer aufschlagen. Diese Entscheidung ist für fünf Jahre bindend.

Alle Regelungen sind im Umsatzsteuergesetz unter § 19 geregelt.