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Das Höchstwertprinzip wird bei der Bewertung von Verbindlichkeiten oder Schulden angewendet.

Schulden werden mit dem Wert in die Bilanz aufgenommen, zu welchem sie eingegangen worden sind. Würde sich dieser Wert beispielsweise aufgrund von Währungsschwankungen ändern, so wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass in der Bilanz aus Vorsichtsgründen immer der höhere Wert anzusetzen ist.