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Als Gewerbeertrag wird der nach den Regelungen des Einkommenssteuergesetzes bzw. des Körperschaftssteuergesetzes zu errechnende Gewinn eines Gewerbebetriebs bezeichnet.

Nach § 7 Gewerbesteuergesetz werden zum Gewinn die sog. Hinzurechnungen addiert und die sog. Kürzungen abgezogen, wodurch eine doppelte Belastung aufgrund von Gewerbe- und Grundsteuer umgangen werden soll.

Je nachdem, ob Hinzurechnungen oder Kürzungen höher ausfallen, kann der Gewerbeertrag größer oder kleiner sein als der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Fällt der Gewerbeertrag negativ aus, so spricht man von einem Gewerbeverlust.