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Unter Gemeinkosten werden solche Kosten verstanden, die nicht direkt einer Bezugsgröße zugeordnet werden können. Sie stellen das Gegenstück zu den Einzelkosten dar.

Die unterschiedlichen Kostenarten werden nach den Kostenträgern unterschieden und über eine Kostenaufschlüsselung im Betriebsabrechnungsbogen auf die einzelnen Kostenstellen aufgeteilt.

Unter Verwendung von Gemeinkostenzuschlägen werden die Gemeinkosten dann den entsprechenden Kostenträgern zugerechnet. Beispielsweise gehören Energiekosten, Teile der Personalkosten, Werkzeugkosten oder Abschreibungen zu den Gemeinkosten.

Man nennt die einzelnen Gemeinkosten auch Fertigungsgemeinkosten, Materialgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten, etc.