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Als Fördermittel werden Zuschüsse aus meist öffentlichen Budgets bezeichnet. Im Rahmen der Existenzgründung gibt es den sogenannten Existenzgründerzuschuss, der eine unterschiedliche Laufzeit aufweisen kann. 

Wenn der Existenzgründer bisher ALG I bezogen hat, so kann er den Gründungszuschuss beantragen, wenn er ALG II erhalten hat, so besteht die Möglichkeit Einstiegsgeld zu beantragen.

Falls keine dieser Lohnersatzleistungen bezogen wurden, kann der Gründer in seinem jeweiligen Bundesland lokale Fördermittel beantragen. Um sich über das Angebot zu informieren, kann eine Fördermitteldatenbank herangezogen werden.