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Die Eingangsrechnung stellt eine Zahlungsanforderung dar. Wenn man als Empfänger der Rechnung einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag machen möchte, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formanforderungen erfüllen.

Fehlerhafte Eingangsrechnung: Das ist zu beachten

Ist die Eingangsrechnung fehlerhaft, kann sie nur durch den Aussteller, nicht aber durch dem Empfänger geändert werden, da es sich hierbei um einen gesetzlichen Buchhaltungsbeleg handelt.

Welche Pflichtangaben in der Eingangsrechnung (neben der Umsatzsteuer) zu machen sind, ist im Umsatzsteuergesetz festgehalten.

Im Gegensatz dazu steht die Ausgangsrechnung, welche vom Unternehmen ausgestellt wird.