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Ein Einfuhrzoll muss für Waren gezahlt werden, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden. Oft werden hierfür auch die Begriffe Importzoll oder Zoll verwendet. Man versteht darunter die Abgaben beziehungsweise die Besteuerung, die auf Kapital, Dienstleistungen und Waren erhoben werden.

Einfuhrzoll: Nutzen und Anwendung

Sobald von inländischen Unternehmen und KonsumentInnen eingeführte Waren und Dienstleistungen die Grenzen des Zollgebietes passieren, müssen diese den Einfuhrzoll zahlen. Der Importzoll soll die inländische Wirtschaft schützen, da er unverzichtbare Industriezweige unterstützt und dem Ausgleich der Zahlungsbilanz dient. Der Staat nimmt durch die Erhebung von Einfuhrzoll benötigte Finanzmittel ein. Erworbene Waren oder Dienstleistungen im Zollgebiet der Europäischen Union (EU) sind befreit von Einfuhrabgaben.

Ausnahmen der Befreiung im Zollgebiet der EU:

  • die Versteuerung von Genussmitteln (z.B. Alkohol, Tabak)
  • die Versteuerung von Energieerzeugnissen

Dienstleistungen und Waren aus Territorien und Staaten außerhalb der EU (sog. Drittstaaten) müssen verteuert werden.

Verschiedene Arten des Einfuhrzolls

Je nach Güter und Region wird Einfuhrzoll in unterschiedlicher Höhe erhoben. Es wird unterschieden zwischen:

  • Mengenzoll (= wird auf eine Mengeneinheit des importierten Gutes erhoben)
  • Mischzoll (=auch Gleitzoll, umfasst Mengen-und Wertzoll)
  • Wertzoll (= Verzollung der Güter in einem Prozentsatz)

Beim Mengenzoll wird im Falle eines höheren Weltmarktpreises ein niedrigerer Zolltarif angesetzt. Es wirkt sich beim Wertzoll nachteilig auf das Inland aus, sollten die Preise im Ausland zu sehr schwanken. Ein Vorteil dieser Einfuhrerhebung ist die Stabilisierung des Inlandgutes unabhängig vom Weltmarktpreis. Nachteilig wirkt sich die erschwerte Berechnung des Zolls aufgrund des Zolltarifs aus.

Einfuhrzoll: Dual-Use-Güter

Die Ausfuhr bestimmter Güter in Nicht-EU-Länder ist nur nach Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung zulässig. Zu diesen Gütern gehören Güter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Eigenschaften sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können. Man unterscheidet zwischen aufgelisteten und nicht gelisteten Dual-Use-Gütern. Bei letzterem ist neben der Ausfuhrgenehmigungspflicht auch Genehmigungspflicht notwendig.

Dies betrifft Güter zur Verwendung im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder anderen atomaren Flugkörpern oder als Bestandteile von zuvor illegal ausgeführten Rüstungsgütern bestimmt sind oder bestimmt sein können. Ob für einen bestimmten Gegenstand eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt von seinem Verwendungszweck und vom jeweiligen Käufer- oder Bestimmungsland ab.

Ist dir als ExporteurIn bekannt, dass die Verwendung der Güter für ABC-Waffen, Flugkörper, konventionelle Rüstungsgüter oder als Bestandteile von früher illegal ausgeführten Rüstungsgütern beabsichtigt oder auch nur möglich ist, bist du verpflichtet, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle darüber zu informieren. Das Bundesamt stellt dann fest, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist und informiert dich entsprechend. Bitte beachte: Erst nach dem Entscheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle darfst du deine Waren ausführen.