Skip to main content

Der Begriff der Dauerschuldzinsen stammt aus dem Gewerbesteuergesetz. Zinsen werden als Dauerschuldzinsen bezeichnet, wenn sie wirtschaftlich

  • mit der Gründung,
  • dem Erwerb oder
  • der Erweiterung des Unternehmens zusammenhängen.

Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz ist, laut dem Gewerbesteuergesetz, bei der Berechnung des Gewerbeertrags dem Gewinn hinzuzurechnen.