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Der Begriff der Dauerschuld stammt aus dem Gewerbesteuergesetz.

Er bezeichnet Fremdkapital, das der Unternehmensfinanzierung dient. Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Verbindlichkeit mit

  • der Gründung,
  • dem Erwerb oder
  • der Erweiterung der Unternehmung.

Außerdem ist der Einsatz zur langfristigen Stärkung des Betriebskapitals möglich. Von einer Dauerschuld wird erst bei einer Laufzeit, die über ein Jahr hinausgeht, gesprochen.